Gutschein-AGB
Gutschein-AGB
1. Der Warengutschein wird ausgegeben durch die Armstark Handels-GmbH, Maierhof 2, 94167 Tettenweis, Deutschland.
Bei Fragen zu unseren Warengutscheinen wenden Sie sich bitte an shop@armstark.de
2.
Die Nutzung des Warengutscheins unterliegt deutschem Recht.
3. Der Warengutschein kann nur über die
Website armstark-shop.de eingelöst werden.
4. Der Gutschein kann bestimmten Beschränkungen und/oder
Begrenzungen unterliegen, beispielsweise in Bezug auf die Benutzung des Gutscheins für bestimmte Produktgruppen,
auch können zeitliche und/oder mengenmäßige Beschränkungen gelten. Solche Beschränkungen sind jeweils im
Gutschein-Begleittext angegeben. Ist die von dir verwendete Warengutschein-Nummer nicht oder nicht mehr
verwendbar, wird dir das vor Abschluss deiner Bestellung mitgeteilt.
5. Jeder Warengutschein ist für
einen Nutzer nur einmal gültig. Je Bestellung kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Ein Gutschein kann nicht
gemeinsam mit einem anderen Sonderangebot genutzt werden.
6. Jeder Nutzer muss volljährig und voll
geschäftsfähig sein.
7. Mitarbeiter und Vertragspartner der Armstark Handels-GmbH sowie diejenigen
Personen, die unmittelbar an der Organisation oder der Ausgabe von Warengutscheinen beteiligt sind, sind von der
Nutzung ausgeschlossen. Das gilt auch für Angehörige dieser Personen.
8. Der Gutschein kann nicht bar
ausbezahlt werden.
9. Im Falle einer Bestellungsänderung bzw. Rücksendung verfällt der eingesetzte
Warengutschein, so dass der ursprüngliche Gesamtbetrag zu entrichten ist.
10. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Armstark Handels-GmbH finden auch bei Einsatz eines Warengutscheins Anwendung.
11.
Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen führt zur Unwirksamkeit des Warengutscheins. Für diesen Fall behalten
wir uns das Recht vor, den zuvor gutgeschriebenen Gutschein-Betrag nachzufordern.
12. Der Gutschein gilt
für Warenbestellungen, die auf der Website armstark-shop.de gebucht werden. Ausgenommen sind bereits reduzierte
Artikel.
13. Der Warengutschein darf nicht veräußert werden, insbesondere ist es nicht gestattet, den
Warengutschein auf sogenannten Internet-Auktionsplattformen zum Kauf anzubieten. In dieser Form erworbene
Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit und befreien die Armstark Handels-GmbH von der Pflicht des
Einlösens.
Stand: September 2020